Soventix GmbH, 2020
Wenn Sie Fragen zum Inhalt dieser Seite haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Hauptsitz
Am Schornacker 121
46485 Wesel
Deutschland
Telefon: +49 281 405677-0
Fax: +49 281 405677-990
E-Mail: info(at)soventix.com
Web: www.soventix.com
Bevollmächtigte Vertreter des Verwaltungsrats:
Thorsten Preugschas (Geschäftsführender Direktor)
Tobias Friedrich (Bereichsleiter)
Alexandros Aris Papachristou ( Bereichsleiter)
Verantwortlich für den Inhalt dieser Website:
Thorsten Preugschas (Geschäftsführender Direktor)
Registergericht
Wesel
Amtsgericht Duisburg
HRB 24559
USt-Ident-Nr.: DE 272029372
St.-Nr.: 130/5937/2310
Finanzamt Wesel
Haftungsausschluss – Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Website www.soventix.com und aller damit verbundenen Webseiten.
Haftungsausschluss
Die Soventix GmbH stellt alle auf dieser Website enthaltenen Informationen und Daten nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für diese Seiten. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der Informationen vorzunehmen. Der Inhalt dieser Website dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Anlageempfehlung noch eine Aufforderung zur Zeichnung, zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Die Soventix GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit dieser Webseite oder den darin enthaltenen Informationen stehen. Dies gilt insbesondere für etwaige Verluste, die im Zusammenhang mit den Aktien der Soventix GmbH entstehen. Die Soventix GmbH übernimmt keine Haftung für technische Ausfälle oder Schäden, die sich aus der fehlerhaften Verarbeitung der vom Nutzer abgerufenen Daten ergeben. Ebenso wenig haftet die Soventix GmbH für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten aus dieser Internetseite durch Computerviren verursacht werden.
Haftungsausschluss in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen
Einige der Aussagen auf diesen Webseiten beziehen sich auf zukünftige Entwicklungen und enthalten Prognosen. Obwohl die Soventix GmbH davon ausgeht, dass die auf diesen Webseiten gemachten Aussagen angemessen und fundiert sind, wird darauf hingewiesen, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Die tatsächliche Entwicklung kann daher erheblich von den getroffenen Erwartungen und Annahmen abweichen. Die Änderungen können sich neben anderen, hier nicht genannten Gründen aus Einflussfaktoren des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds und der Wettbewerbssituation, der Entwicklung der Finanzmärkte und der Wechselkurse sowie aufgrund von Änderungen des nationalen und internationalen Rechts, insbesondere des Steuerrechts, ergeben. Die Soventix GmbH übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Links zu den Websiten von Dritten
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte die Soventix GmbH keinen Einfluss hat. Ein Link zu einer anderen Website ist lediglich als Hilfsmittel zu betrachten und bedeutet nicht, dass die Soventix GmbH die Webseiten oder die auf diesen Seiten beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen befürwortet oder billigt. Aus diesem Grund übernimmt die Soventix GmbH für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Diese Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Die rechtswidrigen Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird die Soventix GmbH derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Der Inhalt dieser Website unterliegt dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Datenschutz
Soweit auf den Seiten der Soventix GmbH personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Soventix GmbH behält sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Anwendung der Bedingungen
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer schriftlichen oder gefaxten Auftragsbestätigung zustande.
(2) Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarung hinausgehen.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Zahlung wird unverzüglich zurückerstattet.
(4) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie in der technischen Produktbeschreibung enthalten sind.
(5) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für Dokumente, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Vor ihrer Übermittlung bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Auf Anfrage werden wir dies dem Kunden nachweisen.
(3) Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
(4) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
(5) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, sind wir berechtigt
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptleistung anzurechnen.
(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Liefer- und Leistungsfristen
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder per Telefax bestätigt werden.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten oder bei sonstigen von uns zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung beauftragten Dritten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu. Auf die vorgenannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigt haben.
(4) Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf einen Prozentpunkt des Rechnungswertes (ohne Umsatzsteuer) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen begrenzt,
maximal jedoch zehn Prozentpunkte des Rechnungswertes der von der Verzögerung betroffenen Lieferungen und Leistungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit.
(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar.
(6) Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 6 Gewährleistung
(1) Für die Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich nur die in den technischen Produktbeschreibungen festgelegten Merkmale. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung enthalten keine verbindlichen Beschreibungen der vereinbarten Beschaffenheit der Ware. Darin enthaltene Rentabilitätsberechnungen und Gewinnprognosen stellen lediglich Rechenbeispiele dar und sind unverbindlich.
(2) Verfärbungen an Modulen, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
(3) Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(4) Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Es sei denn, sie erhöhen sich, weil die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort transportiert wurde.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(6) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der mangelhaften Sache.
(7) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
(8) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn die Mangelhaftigkeit der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(9) Soweit nicht ausdrücklich einzelvertraglich anders geregelt, geben wir keine Garantien. Im Falle der Gewährung von Garantien oder einer Fristverlängerung zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gelten diese nur, soweit die Inbetriebnahme-, Betriebs- und Wartungsvorschriften des Herstellers eingehalten werden und keine Eingriffe des Kunden oder Dritter in die von uns gelieferten Produkte erfolgen.
§ 7 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche und soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen gemäß § 284 BGB verlangt.
(6) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzuholen. In der Zurücknahme der Ware durch uns, liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware (Rechnungsbetrag inklusive Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
(6) Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware (Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn solche Forderungen ab, die ihm durch die Vermischung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Nutzung der Software
Soweit im Lieferumfang enthalten, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Die Software wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Die Nutzung, Vervielfältigung, Umarbeitung, Übersetzung der Software sowie die Umwandlung des Objektcodes in den Quellcode für andere Zwecke ist untersagt.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Wesel.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Version: Oktober 2022
PDF-Version zum Herunterladen: